Semesterticket alt

***Informationen über die Verhandlungen zum Semesterticket ab frühstens WiSe 18/19***

Mit Zahlung des Semesterbeitrags erhälst Du neben anderen wichtigen Immatrikulationsunterlagen (Leporello genannt) auch das SemesterTicket. Das SemesterTicket gilt an allen Tagen für beliebig viele Fahrten im Gesamtnetz des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) sowie in den Gebieten der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade (VEJ) sowie der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cloppenburg (VGC). Es gilt auch in der Buslinie 495 zwischen Bremerhaven und Wilhelmshaven.

Auch auf folgenden Schienenstrecken außerhalb des VBN-Landes ist das SemesterTicket gültig:

Der Geltungsbereich für das SemesterticketAhlhorn – Osnabrück Hbf (NordWestBahn)
Augustfehn – Emden Hbf – Norddeich
Emden Hbf – Emden Außenhafen (DB Regio)
Dorum – Cuxhaven (Nordseebahn)
Eystrup – Hannover Hbf (DB Regio)
Frelsdorf – Buxtehude (EVB)
Leer – Rheine (DB Regio)
Lemförde – Osnabrück Hbf (DB Regio)
Rastede – Wilhelmshaven Hbf (NordWestBahn)
Rotenburg – Hamburg Hbf (Metronom)
Sande – Esens (Ostfriesland) (NordWestBahn)
Wildeshausen – Osnabrück (NordwestBahn)

Die Nachtlinien der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), die VBN-Nachtschwärmer*innenlinien und die Nachtexpresslinien der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) Oldenburg können zuschlagfrei genutzt werden. In den VBN-PLUS-Sammeltaxis zahlst Du einen ermäßigten Fahrpreis. Doch bevor es los geht, beachte bitte Folgendes: Das SemesterTicket…

– ist personengebunden und nicht übertragbar
– berechtigt zur Mitnahme von max. zwei Kindern unter sechs Jahren
– gilt nur, wenn das Foto der Inhaberin/des Inhabers unter der dafür vorgesehenen Folie angebracht ist, in Verbindung mit einem gültigem Lichtbildausweis
– kann in Zügen ausnahmslos nur in der 2. Klasse genutzt werden
– gilt nicht für Fahrten im IC/EC-Zügen und ICE (außer in den durchgehenden zwischen Bremen Hbf und Norddeich verkehrenden IC/EC-Zügen)
– gilt nicht in den Nacht-Eulen-Discobussen

Die ausführlichen Tarifbestimmungen zum SemesterTicket gibt´s hier!

Weitere Informationen zum Semesterticket findest du unter: www.semesterticket-info.de

Befreiung und Teilerstattung vom SemesterTicket
Das SemesterTicket ist für alle Studierenden obligatorisch. Ein Antrag auf Befreiung vom SemesterTicket ist aus vier Gründen mit entsprechenden Nachweisen möglich:

– befreit werden kann, wer über das Beiblatt zum Behinderten-Ausweis des Versorgungsamtes verfügt. (Antrag auf Erstattung von Studierendenbeiträgen)

– bei einem Auslandsstudium an einer ausländischen Universität oder einem (nach der Studien-/Prüfungsordnung erforderlichen) Auslandspraktikum ist für das betreffende Semester als Nachweis entweder die Immatrikulation an einer ausländischen Universität oder der Praktikumsnachweis von der Praktikumsstelle vorzulegen. (Antrag auf Beurlaubung)

– bei einem Pflichtpraktikum innerhalb Deutschlands außerhalb des Verbundgebietes oder eines Praktikums über eine Dauer von mindestens vier Monaten außerhalb des Verbundgebietes besteht die Möglichkeit einer Teilerstattung oder einer Befreiung. Dafür sind jeweils die Praktikumsbescheinigungen vorzulegen. Formblätter für diese Anträge findet ihr vorerst nur im Zeitungs-/Formblattständer auf der AStA-Etage.

– bei einem Urlaubssemester kann mit dem Antrag auf Beurlaubung auch ein Antrag auf Befreiung vom SemesterTicket gestellt werden. (Antrag auf Beurlaubung)

Der Antrag auf Befreiung vom Semesterticket ist mit entsprechenden Nachweisen jeweils bis zum 15.02. bzw. 15.08. vor Beginn des neuen Semesters an das Sekretariat für Studierende der Universität Bremen zu richten.

Verlust oder Diebstahl
Bitte wende dich an das Sekretariat für Studierende der Universität Bremen und fülle dazu vorher folgendes Formblatt aus: Antrag auf Neuausdruckung des Semestertickets

Rückerstattung bei Exmatrikulation
Infolge einer Exmatrikulation, während eines laufenden Semesters, kann das Semesterticket anteilig erstattet werden. Dazu benötigen wir eine beglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung des Sekretariates für Studierende der Universität Bremen, diesen Antrag auf Semesterticket-Rückerstattung, mit Angabe der IBAN. Statt einer beglaubigten Kopie kannst du mit dem Original ins AStA Büro kommen oder es per Post und einem frankiertem Rücksendeumschlag an uns schicken.

Soziale Härtefälle
Für schwere soziale Härtefälle ist es außerdem möglich, unter Offenlegung ihrer finanziellen Sitaution eine Rückzahlung des Semestertickets beim AStA zu beantragen. Alle Anträge werden selbstverständlich strikt vertraulich behandelt. Weitere Informationen gibt es bei der BaföG- und Sozialberatung oder per E-Mail.

Kontakt: [semesterticket@asta.uni-bremen.de]
Sprechstunde: nach Absprache (Raum A2080)