Bundesverfassungsgericht erklärt Pflicht zur Akkreditierung von Studiengängen für verfassungswidrig

Bereits im vergangenen Jahr hatte der AStA die Universitätsleitung auf die gravierenden verfassungsrechtlichen sowie hochschulpolitischen Bedenken bezüglich einer Systemakkreditierung hingewiesen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die aktuell bestehenden Regelungen zur Akkreditierung einzelner Studiengänge für verfassungswidrig erklärt. Der AStA fordert daher die Universitätsleitung auf, die Notbremse zu ziehen, und die Vorbereitungen zur Systemakkreditierung schnellstmöglich zu stoppen. Es ist völlig unverständlich, warum sich die Universität Bremen aus freien Stücken und mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand in ihrer Gesamtheit dem verfassungsrechtlich nicht gedeckten Akkreditierungswahnsinn ausliefern sollte.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 17. Februar die aktuell bestehenden Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen für verfassungswidrig erklärt (Link). So ist laut dem Bundesverfassungsgericht „die Akkreditierung mit schwerwiegenden Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit verbunden, die der Gesetzgeber nicht anderen Akteuren [etwa Akkreditierungsagenturen – Anm.] überlassen darf“.

Dieser Beschluss ist gerade aus Bremer Sicht brisant, da der Akademische Senat der Universität (Sitzung XXV/11) erst im Juli 2014 beschlossen hatte, die Universität einer kostspieligen Systemakkreditierung zu unterziehen. Bei dieser Form der Akkreditierung werden nicht mehr einzelne Studiengänge (für einen bestimmten Zeitraum) akkreditiert, sondern die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse als solche, also quasi das System Universität. Aus Protest gegen diese Maßnahme hatte der AStA bereits im vergangenen Jahr die Teilnahme an der die Systemakkreditierung vorbereitenden AG Qualitätsmanagement abgelehnt und die Universitätsleitung sowohl schriftlich als auch im persönlichen Gespräch auf die gravierenden verfassungsrechtlichen sowie hochschulpolitischen Bedenken hingewiesen.

Der im Zuge der Bologna-Reform von den Ländern eingeführte Zwang zur Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen (vgl. BremHG § 53 Abs. 4) war schon immer höchst umstritten. Die zur Akkreditierung befugten Agenturen sind zwar auf dem Papier in der Mehrzahl gemeinnützige Vereine, allerdings bei Akkreditierungskosten von etwa 10.000 € bis 14.000 € pro Studiengang auch Profiteure eines florierenden Geschäftszweiges. Die Akkreditierung der Akkreditierungsagenturen wiederum liegt in der Verantwortung des Akkreditierungsrates, welcher im Jahr 2005 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet wurde, was ihn jedoch nicht daran hindert, bundesweit zu agieren. Besonders bedenklich ist zudem, dass in diesem für das deutsche Hochschulwesen mittlerweile so zentralem Gremium die Vertreter*innen der Berufspraxis mit 5 Mitgliedern die stärkste Fraktion stellen. Die Interessen der immerhin von gewählten Vertreter*innen besetzten Kultusministerkonferenz fließen dabei nur mehr durch sogenannte Ländergemeinsame Strukturvorgaben in die Entscheidungen des Akkreditierungsrates mit ein. Mit dieser irritierenden Konstruktion hat die öffentliche Hand ohne jede Not das letzte Wort über die Ausgestaltung von Studiengängen in private Hände übergeben.

Der AStA fordert die Universitätsleitung auf, die Notbremse zu ziehen, und die Vorbereitung zur Systemakkreditierung schnellstmöglich zu stoppen. Es ist völlig unverständlich, warum sich die Universität Bremen aus freien Stücken und mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand in ihrer Gesamtheit dem verfassungsrechtlich nicht gedeckten Akkreditierungswahnsinn ausliefern sollte.

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