Anwesenheitspflicht


An der Uni Bremen gibt es faktisch keine prüfungsrechtlich relevante Anwesenheitspflicht. Dies ist auf mehreren Ebenen geregelt. In keiner Prüfungsordnung ist eine Anwesenheitspflicht verankert (Ausnahme Laborplätze). Zusätzlich gibt es vom Rektorat aus eine Qualitätsrichtlinie, die zur Genehmigung von Prüfungsordnungen herangezogen wird. Unter Punkt 2.3 legt diese Qualitätsrichtlinie fest, das in keiner Prüfungsordnung eine Anwesenheitspflicht verankert werden darf! Auch die Rechtsstelle der Universität Bremen vertritt die Ansicht, dass es derzeit keine prüfungsrelevante Anwesenheitspflicht an der Bremer Uni gibt.

Link zur Qualitätsrichtlinie

Ersatzleistungen sind unrechtmäßig
Somit ist jede vollzogene Anwesenheitspflicht in euren Veranstaltungen nicht zulässig. Durch die Modulbeschreibungen gibt es zwar die Möglichkeit, Anwesenheit und aktive Teilnahme als Voraussetzung zu deklarieren. Dies hat aber prüfungsrechtlich keine Relevanz.
Das bedeutet: Euch dürfen keine CPs verwehrt werden, wenn ihr eine (un)bestimmte Anzahl an Sitzungen verpasst habt. Auch kann von euch keine Ersatzleistung für verpasste Sitzungen verlangt werden. Skurrile Forderungen, wie z.B. Pfand, das ihr nur wiederbekommt, wenn ihr immer da wart, sind natürlich ebenfalls nicht zulässig.

Mehr Vertrauen in die Studierenden
Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen: Wir wollen euch hiermit nicht auffordern, nicht zu den Veranstaltungen zu gehen. Auch für uns definiert sich ein qualitativ hochwertiges Seminar durch eine gute Lehre und motivierte Studierende, die sich beteiligen.
Wir sehen die Universität aber auch als einen Ort der freien Bildung, an dem alle Studierenden das Recht auf Studierfreiheit haben und eigenständig entscheiden können, ob sie ein Seminar besuchen oder nicht.

Auch aus didaktischer Sicht ist Anwesenheit nicht sinnvoll
Neben diesen Gründen der Autonomie gibt es auch aus didaktischer Sicht keine vernünftigen Argumente für eine Anwesenheitspflicht. Diese generiert einen Zwang, der sich negativ auf die Motivation auswirkt. Hinzu kommt, dass durch das ständige Misstrauen das Verhältnis zwischen Dozierenden und Studierenden nachhaltig gestört wird. Außerdem wird durch diesen Versuch der Vereinheitlichung des Lernens keinerlei Rücksicht auf verschiedene Lerntypen genommen. Bildungswissenschaftlich gesehen ist das ein Armutszeugnis. Anwesenheitspflicht kann auch ein Ruhekissen für Dozierende sein. Zum Beispiel müssen sich Dozierende bei einer Anwesenheitspflicht keine großen Gedanken um die Vermittlung der Lehre machen – Studierende müssen ja auch bei didaktisch mangelhafter Seminargestaltung da sein.

Benachteiligung durch Anwesenheitspflicht
Nicht zuletzt diskriminiert die Anwesenheitspflicht die Menschen in ihren verschiedenen Lebenslagen. Chronisch Kranke können manchmal nicht regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen, ebenso Studierende mit Kind, Studierende die jobben, Studierende, die Angehörige pflegen usw. In der Vergangenheit haben den AStA und andere Gremien der Studierendenvertretung immer wieder Beschwerden erreicht, die zeigen, dass Dozierende häufig keinerlei Kulanz oder Verständnis für diese Situationen haben. Stattdessen wird schlicht Faulheit unterstellt oder anderweitig diskriminiert.

Wehrt euch!
Wir fordern das Lehrpersonal dazu auf, sich an die bestehenden Beschlüsse zu halten und diese in ihren Veranstaltungen im Sinne einer guten Lehre und Unikultur umzusetzen.

Liebe Mitstudierende, wenn einzelne Dozierende trotz allem weiterhin auf eine Anwesenheitspflicht bestehen: Wehrt Euch! Weist auf die Beschlüsse hin! Besteht auf eure Rechte, gegenseitigen Respekt und transparente Informationen! Fordert gute Lehre ein!

Weitere, detaillierte Infos rund zum Thema Anwesenheitspflicht haben wir in einer Broschüre für euch zusammengefasst. Ihr erhaltet sie im AStA-Büro oder hier als Online-Version.

Wenn ihr Unterstützung braucht, wendet euch an uns: studium@asta.uni-bremen.de

Euer AStA

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