Bonussemester

(K)ein Bonussemester!
Bonussemester? So leicht ist es leider nicht. Aber dennoch: Regelstudienzeit ist längst nicht verpflichtend! Es hängt leider total von deinen sozialen und ökonomischen Umständen ab, wie lange du dir für dein Studium Zeit nehmen kannst. Dennoch gibt es einige Dinge, die für alle Studis nützlich sind, um sich nicht vom Bafögamt oder von Langzeitstudiengebühren stressen zu lassen. Für ein politisches Studium! Für ein selbstbestimmtes Studium!
1. Stugenarbeit
Stugenarbeit ist in mehrfacher Hinsicht stark: Einerseits kannst du deinen Studiengang und deine Kommiliton*innen-Community mitgestalten, andererseits kannst du dein Stugen-Engagement absegnen lassen, um 1-2 Semester die Langzeitstudiengebühren aufzuschieben. Das Bafög-Amt lässt sich in den letzten Jahren nicht mehr so sehr mit Stugenarbeit überzeugen, da müssen wir politisch nochmal mehr hinterher sein.
2. SR
Auch das Engagement im Studierendenrat, das Antreten für die Wahlen und die Arbeit im AStA kann ein bis zwei zusätzliche Semester einbringen. Das soll Studierende ermutigen, sich aktiv in die Hochschulpolitik einzubringen. Aber Achtung: Selbst mit Stugen- und AStA-Arbeit kombiniert kommt man mit Engagement nicht über 2 Semester hinaus!
3. Pflege
Wenn ihr kranke Familienangehörige pflegt, stehen euch auch zusätzliche Semester zu! Solidarität wird hier ausnahmsweise ein bisschen belohnt!
4. Kinder
Kinder bis 12 (Studienkontengesetz) oder 10 (Bundesausbildungsförderungsgesetz) verhelfen euch auch zusätzlich zum etwaigen politischen Engagement zusätzliche Semester.
5. Psychische und Chronische Erkrankung
Bei einer psychischen oder chronischen Erkrankung kannst über Härtefallanträge auch ohne größeren Widerstand ein frühzeitiges Ende deiner Bafög-Unterstützung abwenden und/oder Langzeitstuddiengebüren von dir fern halten. Dabei ist jedoch auch Vorsicht geboten: Für die Freund*innen des lückenlosen Lebenslauf: Manche Arbeitgeber*innen suchen gezielt nach euren Schwächen und kreiden euch einen Ausfall aufgrund von Krankheit an! Eigentlich sollte der Grund für die Verlängerung für den Arbeitgeber nicht einsehbar sein, aber ganz sicher kann man sich da nie sein.
Checkt in dem Kontext den Anhoerungsbogen_SoSe19 im Bezug auf das Studienkontengesetz und §15 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Leider können wir für unsere Infos keine Haftung übernehmen, in jedem Fall ist es viel Mühe und Stress wahrscheinlich. Aber nicht vergessen, ihr seid nie alleine!