Beratung zu Fragen rund ums Thema Widerspruch und Einklagen

Bei Fragen zum Widerspruch und zum Einklagen wendet euch bitte an die BAföG- und Sozialberatung (http://www.asta.uni-bremen.de/?page_id=126)

Kommt, insofern es euch möglich ist, am besten selber vorbei. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Mo. 8.30-18.00 Uhr
Di. 8.30-18.00 Uhr
Mi. 9-18.00 Uhr
Do. 8.00 -13.15 Uhr
Fr. 14.00 – 18.00 Uh

6 Kommentare

  1. Hallo Adelina,

    ich befürchte die BAföG- und Sozialberatung wird nicht die Zeit haben hier zu schauen, ob Kommentare zu den Infos geschrieben wurden (zumal die Info von unserem Büro geschrieben wurde). Ich empfehle dir bei der BAföG- und Sozialberatung anzurufen oder noch besser direkt vorbeizukommen.

    LG

    Tim

  2. Hallo Adelina,

    ich hab genau das gleiche Problem.
    Also wenn du mehr erfährst, wer lieb wenn du es hier mitteilst!

    Liebe Grüße
    Katharina

  3. Hallöle.

    Also zum einem, brauchst du erstmal keine Anwalt einzuschalten. Das macht erst Sinn, wenn das Verwaltungsgericht feststellt, dass die Kapazitäten nicht ausgeschöpft worden sind (deine Klage also abgewiesen wird), weil du dann erst eine weitere Instanz einbeziehen musst. Der Asta hat diesbezüglich auch eine PDF-Datei auf ihrer Seite
    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=einklagen%20uni%20bremen&source=web&cd=3&cad=rja&sqi=2&ved=0CFcQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.asta.uni-bremen.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2010%2F08%2FFAQ-zu-Studienplatzklagen1.doc&ei=IWZxUPbRBoXWtAbvs4GoAg&usg=AFQjCNFmkU888IwXQuXW3m5BexGM5GlWnQ

    Wenn du den Widerspruch zurück ziehst, dann kannst du dich auch nicht mehr einklagen. Das musst du natürlich selber entscheiden. Weil, was ich dir mit ziemlicher Sicherheit sagen kann, ist, dass wenn das Urteil für dich positiv ausfallen sollte, du frühestens Mitte des Semesters immatrikuliert wirst.

    Dementsprechend du kannst jetzt nicht mehr viel machen, außer es auszusitzen. Du kannst natürlich trotzdem einen Anwalt einschalten, dieser wird allerdings dich nur Geld kosten und keine wirkliche Hilfe sein, da du alles Notwendige schon getan hast (Widerspruch & Einstweilige Anordnung).
    Das einzige, was ich dir empfehlen kann (so werde ich das zumindest tun), ist einfach schon zu den Seminaren und Einführungsveranstaltungen hinzugehen und stumpf einfach so zu tun, als würdest du schon dazu gehören ;)

    LG

  4. hallo hallo,

    ich habe Wiederspruch eingelegt und die einstweilige Anordnung geschrieben. Habe daraufhin ein Studienplatz bekommen, wenn ich beide Anträge zurück ziehe. Das habe ich acuh so gemacht. Vom Verwaltungsgericht habe ich jetzt auf ein Mal ein Brief bekommen, wo drin steht das ich 5000€!!! bezahlen soll. Hat sonstnoch irgendwer so einen Brief bekommen oder kann mir irgendjemand sagen, wass ich jetzt machen soll?

  5. Hallo,

    kann mir mal jemand sagen was als Widerspruch anerkannt wird? Bei jedem Widerspruch muss ja eine Begründung angegeben werden, warum man Widerspruch einlegt.

    Gruß

    Sophie

    ps: habe eine Ablehnung für den Studiengang BA Biologie Windersemester 2014 erhalten

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