Bundesverfassungsgericht erklärt Pflicht zur Akkreditierung von Studiengängen für verfassungswidrig

Bereits im vergangenen Jahr hatte der AStA die Universitätsleitung auf die gravierenden verfas –
sungsrechtlichen sowie hochschulpolitischen Bedenken bezüglich einer Systemakkreditierung
hingewiesen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die aktuell bestehenden Regelungen zur
Akkreditierung einzelner Studiengänge für verfassungswidrig erklärt. Der AStA fordert daher die
Universitätsleitung auf, die Notbremse zu ziehen, und die Vorbereitungen zur Systemakkreditie –
rung schnellstmöglich zu stoppen. Es ist völlig unverständlich, warum sich die Universität Bre –
men aus freien Stücken und mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand in ihrer Ge –
samtheit dem verfassungsrechtlich nicht gedeckten Akkreditierungswahnsinn ausliefern sollte.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 17. Februar die aktuell bestehenden Rege –
lungen zur Akkreditierung von Studiengängen für verfassungswidrig erklärt 1. So ist laut dem Bundesverfassungsgericht
„die Akkreditierung mit schwerwiegenden Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit ver –
bunden, die der Gesetzgeber nicht anderen Akteuren [etwa Akkreditierungsagenturen – Anm.] überlas –
sen darf“.

Dieser Beschluss ist gerade aus Bremer Sicht brisant, da der Akademische Senat der Universität (Sit –
zung XXV/11) erst im Juli 2014 beschlossen hatte, die Universität einer kostspieligen Systemakkreditie –
rung zu unterziehen. Bei dieser Form der Akkreditierung werden nicht mehr einzelne Studiengänge (für
einen bestimmten Zeitraum) akkreditiert, sondern die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und
Prozesse als solche, also quasi das System Universität. Aus Protest gegen diese Maßnahme hatte der
AStA bereits im vergangenen Jahr die Teilnahme an der die Systemakkreditierung vorbereitenden AG
Qualitätsmanagement abgelehnt und die Universitätsleitung sowohl schriftlich als auch im persönlichen
Gespräch auf die gravierenden verfassungsrechtlichen sowie hochschulpolitischen Bedenken hin –
gewiesen.

Der im Zuge der Bologna-Reform von den Ländern eingeführte Zwang zur Akkreditierung und Reak –
kreditierung von Studiengängen (vgl. BremHG § 53 Abs. 4) war schon immer höchst umstritten. Die
zur Akkreditierung befugten Agenturen sind zwar auf dem Papier in der Mehrzahl gemeinnützige Ver –
eine, allerdings bei Akkreditierungskosten von etwa 10.000 € bis 14.000 € pro Studiengang auch Pro –
fiteure eines florierenden Geschäftszweiges. Die Akkreditierung der Akkreditierungsagenturen wie –
derum liegt in der Verantwortung des Akkreditierungsrates, welcher im Jahr 2005 von der Landes –
regierung Nordrhein-Westfalen als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet wurde, was ihn jedoch
nicht daran hindert, bundesweit zu agieren. Besonders bedenklich ist zudem, dass in diesem für das
deutsche Hochschulwesen mittlerweile so zentralem Gremium die Vertreter*innen der Berufspraxis
mit 5 Mitgliedern die stärkste Fraktion stellen. Die Interessen der immerhin von gewählten
Vertreter*innen besetzten Kultusministerkonferenz fließen dabei nur mehr durch sogenannte Länder –
gemeinsame Strukturvorgaben in die Entscheidungen des Akkreditierungsrates mit ein. Mit dieser irri –
tierenden Konstruktion hat die öffentliche Hand ohne jede Not das letzte Wort über die Ausgestaltung
von Studiengängen in private Hände übergeben.

Der AStA fordert die Universitätsleitung auf, die Notbremse zu ziehen, und die Vorbereitung zur Syste –
makkreditierung schnellstmöglich zu stoppen. Es ist völlig unverständlich, warum sich die Universität
Bremen aus freien Stücken und mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand in ihrer Ge –
samtheit dem verfassungsrechtlich nicht gedeckten Akkreditierungswahnsinn ausliefern sollte.

1 vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-
015.html

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