Prüfungsamt lässt Student*innen eigenmächtig durchfallen

Seit geraumer Zeit vergibt das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) der Uni Bremen bei fehlenden Prüfungsergebnissen eigenmächtig Fünfen und lässt Student*innen somit durch Prüfungen fallen. Aufgrund dieser Neuerung droht zahlreichen Student*innen unverschuldet die Exmatrikulation. Nachdem Studierende auf Anraten des AStA Widerspruch gegen dieses Vorgehen eingelegt hatten, wurden sie in persönlichen Gesprächen von Mitarbeiter*innen des ZPA unter Druck gesetzt, diesen wieder zurückzuziehen. Der AStA verurteilt die Maßnahmen des ZPA aufs Schärfste und wird sich mit allen Mitteln wehren.

Das Vorgehen des ZPA ist nicht zulässig. In den Augen des AStA ist eine Note nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf einer Prüfungsleistung basiert, die tatsächlich benotet wurde. Das ZPA ersetzt jedoch derzeit eigenmächtig fehlende Ergebnisse mit einer Fünf. Haben sich Studierende für ein Modul angemeldet, aber sechs Wochen nach Semesterende noch keine Note erhalten, lässt das Prüfungsamt sie nun einfach durchfallen. Im Uni-Alltag gibt es zahlreiche Gründe, warum auch lange Zeit nach der Anmeldung für ein Modul noch keine Note feststehen könnte. So werden Prüfungen auf Grund von Absprachen mit Dozent*innen oft erst lange nach der Anmeldung abgelegt. Zudem kann nach einer Prüfung oft viel Zeit verstreichen, bis die Arbeit benotet und das Ergebnis an das Prüfungsamt weitergeleitet wurde.Eine eingetragene Fünf führt dazu, dass Student*innen nach drei Folgesemestern automatisch exmatrikuliert werden, sofern die Prüfung in der Zwischenzeit nicht erfolgreich abgelegt wurde. Student*innen mit einem seit mehr als drei Semestern ausstehenden Prüfungsergebnis haben dementsprechend Ende Januar einen Bescheid vom ZPA erhalten, wonach ihnen die Exmatrikulation drohe.

Auf Anraten des AStA haben zahlreiche betroffene Student*innen gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Diese wurden daraufhin vom Prüfungsamt zu persönlichen Gesprächen eingeladen. Mit der Drohung, eine die Exmatrikulation aufschiebende Kulanz-Frist von zwei Semestern könnte wieder aufgehoben werden, wurde in diesen Gesprächen dazu geraten, den Widerspruch zurückzuziehen.Der AStA ist entsetzt über diese einschüchternden und erpresserischen Methoden des ZPA. Das ZPA überschreitet mit diesen Maßnahmen eindeutig seine Kompetenzen. Es ist die Aufgabe des ZPA, die Noten der Student*innen zu verwalten und nicht, eigenmächtig Noten zu vergeben. Insbesondere, wenn Student*innen durch so einen Vorgang unmittelbar mit der Exmatrikulation bedroht sind. Es ist darüber hinaus nicht die Aufgabe der Student*innen, Erziehungsarbeit gegenüber ihren Dozent*innen zu leisten, sodass feststehende Ergebnisse dem ZPA zeitgerecht übermittelt werden. Der AStA verurteilt die aktuelle Praxis des ZPA aufs Schärfste und wird sich gemeinsam mit den betroffenen Student*innen mit allen Mitteln dagegen wehren. Seit Beginn des Sommersemesters findet jeden Dienstag ein Protestplenum auf der AStA-Etage statt.

Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen und Personalabbau innerhalb des ZPAs erreichen den AStA beinahe täglich Beschwerden von Student*innen. In vielen dieser Fälle geht es um Fristen (z.B. An-/ Abmeldung zu Prüfungen), bei denen das Prüfungsamt mit verheerende Folgen für die Student*innen nicht bereit ist, individuelle Ausnahmegründe anzuerkennen. Das eigenmächtige Eintragen von Noten allerdings ist eine Disziplinierungsmaßnahme von bisher ungekannter Schärfe. Das ZPA verstärkt mit seinem fragwürdigen Vorgehen den seit Beginn der Bologna-Reform ohnehin massiv erhöhten Leistungs-, Zeit- und Effizienzdruck von Student*innen.

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