Über den Vertrag zwischen der Uni und OHB zur „Christa und Manfred Fuchs Stiftungsprofessur“ – ein Kommentar

Nach Einsicht in den o.g. Vertrag müssen einige Aussagen der Uni richtiggestellt werden. Anders als behauptet werden nicht 165.000 € pro Jahr von OHB (OHB tritt schließlich als Vertragspartner auf, nicht wie gelegentlich kokettiert Manfred und Christa Fuchs persönlich) zur Verfügung gestellt, sondern 150.000 € p.a.. Die Summe von 165.000 € ergeben sich aus einer aufstockenden Förderung des deutschen Stifterverbandes i.H.v. 15.000 p.a., über die die Professur läuft. Diese Zuwendung ist auf zunächst 5 Jahre beschränkt, kann aber ggf. um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Der Stifterverband behält sich das Recht vor, auf die Besetzung der Professur Einfluss zu nehmen, indem sie einen Vertreter zur Berufungskommission senden können. Wie diese Einflussnahme genau aussieht, insbesondere ob ein Stimmrecht für den Vertreter bestehen soll, ist dabei nicht geklärt. Auch unklar bleibt die Frage, womit sich die Stiftungsprofessur inhaltlich auseinandersetzen soll. Lediglich der Bereich und die Zuordnung zu einem Institut ist geregelt. Alle weiteren Absprachen sind nicht explizit geklärt. Z. B. warum Manfred Fuchs an der Berufungskommission teilnehmen darf. All dies kann nur durch interne Mauscheleien geregelt worden sein.

OHB soll, neben der Bezahlung, noch weitere Rechte erhalten. Wörtlich heißt es dazu in der Vereinbarung: „Hochschule und OHB kooperieren bei Veranstaltungen zur wissenschaftlichen und beruflichen Weiterbildung“. Dies kann den Einstieg und die Einflussnahme von OHB auf die universitäre Lehre bedeuten.

Zudem ist zwar geregelt, dass die Forschungsergebnisse grundsätzlich der Universität als Dienstherr gehören. Jedoch ist es möglich, diese Festschreibung mit einzelnen Verträgen zu einzelnen Forschungsthemen zu umgehen. Hier wird also die Möglichkeit geschaffen, einzelne Projekte durchzuführen, die lediglich OHB dienen sollen und somit ggfs. auch Rüstungsprojekte bzw. Rüstungsprojekt-bezogene Forschung betreffen können, die dann etwa durch Geheimhaltung und ohne Wissen der Öffentlichkeit geschehen können.

Nach Einsicht in den Vertrag und der Kenntnis über die weitreichenden Möglichkeiten darin ist die Stiftungsprofessur weiterhin und entschieden abzulehnen…

2 Kommentare

  1. Ich bin eher dafür, die gesellschaftswissenschaftlichen Antistudiengänge abzuschaffen. Hier soll ganz offenkundig die Spaltung der Universität erreicht werden. Als nächstes werden noch die Studiengänge Produktionstechnik, Elektrotechnik und dergleichen in Frage gestellt.

  2. Ich stimme Anton voll und ganz zu.
    OHB als einen Rüstungskonzern hinzustellen ist absolut lächerlich.
    Des Weiteren ist es absolut sinnlos sich in einem Bundesland wie Bremen gegen eine Stiftungsprofessur, die zum einen Industrie und Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge verknüpft und zum anderen Geld an die Uni bringt zu stellen.

    Hier wird wirklich versucht auf unterstem Niveau die Uni zu spalten.

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