Über Rüstungsforschung und die Bremer Zivilklausel

Seit 1986 hat die Universität Bremen eine Zivilklausel. Diese besagt, dass „…jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ vom Akademischen Senat, dem höchsten universitären Entscheidungsgremium, abgelehnt wird. Die Klausel fordert außerdem „die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können…“ (AS- Beschluß Nr. 5113).

Lies mehr über die aktuellen Entwicklungen in Sachen Rüstungskooperationen der Uni Bremen und was unsere Pläne sind.

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