Online-Vortrag: Meinungsfreiheit – 20. Nov

Art. 5 I GG: Das Recht, zu meckern

Wenn eine Einzelperson kommt und dir erlaubt, dir Gedanken zu machen und ihr auch mal zu widersprechen, würdest du ihr einen Vogel zeigen und erwidern, das wäre ja wohl selbstverständlich und nicht der Rede wert. Das Institut der Meinungsfreiheit, vom Inhalt der Erlaubnis dasselbe, erregt hingegen keine Verwunderung.

Ganz im Gegenteil: es ist anerkannt, dass diese verfassungsrechtliche Garantie total wichtig und notwendig ist, weil man dem Staat grundsätzlich jeden Schabernack zutrauen würde. 

Was ist der Unterschied, dass die Meinungsfreiheit als so hohes Gut gehandelt wird? Was steckt inhaltlich eigentlich dahinter? Und wie viel Freude oder Kritik ist darüber eigentlich angebracht?

Das Referat für Antifaschismus und Antinationalismus lädt am Freitag, 20.11.20 ab 14 Uhr zum Vortrag ein.
Wir treffen uns online: https://meet.jit.si/Extermismustheorie

Wer für den Vortrag auch auf Facebook Werbung machen will, kann das über diese Veranstaltung tun: https://www.facebook.com/events/456277409110987