Gute wissenschaftliche Praxis für Alle – die Grundsätze!

Guttenberg hat abgeschrieben und verstieß somit gegen sämtlicher Regel guter wissenschaftlicher Praxis. Nur, was ist das eigentlich „gute wissenschaftliche Praxis“? Was sind die Grundprinzipien? Und wer ist an unserer Uni für das Thema zuständig?

Obwohl gravierende Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens eher selten sind, ist Guttenberg längst nicht der einzige cause célèbre. Nach ähnlichen Vorfällen Ende der Neunziger, stellte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für alle Beteiligten Richtlinien und Empfehlungen zur Durchsetzung guter wissenschaftlicher Praxis zusammen.

Ehrlichkeit, Transparenz, Originalität

Die ethischen Grundlagen guter wissenschaftlicher Praxis sind Ehrlichkeit, Transparenz und Originalität. Diese Werte und Regeln dem wissenschaftlichen Nachwuchs zu vermitteln, ist laut DFG oberste Priorität. Diese Regeln sind in ihrer Denkschrift „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ festgehalten.

Alle Beteiligten müssen zunächst sicher sein, dass ehrlich gearbeitet wird. „Nur auf der Grundlage wechselseitigen Vertrauens sind die Gespräche, Diskussionen – bis hin zu Auseinandersetzungen – möglich, die für lebendige, produktive Gruppen charakteristisch sind“, schreibt die DFG.

Damit sich alle aufeinander verlassen können ist Transparenz das oberste Gebot.  Resultate sollen immer sorgfältig dokumentiert werden, Bibliographien müssen vollständig sein und sowohl Primär- als auch Sekundärquellen sollen proaktiv offengelegt werden. Eine klar erkennbare Trennung zwischen eigenem und fremden Gedankengut ist eine Selbstverständlichkeit.

Klasse statt Masse ist ebenfalls ein zentraler Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis.  „Originalität und Qualität“ sollten als Bewertungsstab „stets Vorrang vor Quantität haben“, schreibt die DFG. Gutachter und Betreuer sollen dementsprechend eher die Güte als die Seitenzahl der vorliegenden Arbeit unter die Lupe nehmen.

Zuständigkeit

Freiheit der Wissenschaft, wie in der Verfassung festgeschrieben, gehört untrennbar mit Verantwortung zusammen: „Jeder, der Wissenschaft zum Beruf hat, trägt Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlicherer Arbeit zu pflegen“.

Wissenschaftliche Redlichkeit sei für die DFG somit fest verbunden an das „Verhalten von Individuen, auch wenn sie nicht allein handeln“. Damit nimmt sie alle Beteiligten an der Universität in die moralische Pflicht.

Strukturelle Probleme und Präventivmaßnahmen

Aber Unredlichkeit ist laut der DFG auch ein Problem des internationalen Wissenschaftssystems. Dieses wird zunehmend bestimmt von einem erhöhten Konkurrenz- und Erfolgsdruck. Dadurch würden Studenten und Wissenschaftler zunehmend auf unerlaubte Methoden zurückgreifen.  Als Präventivmaßnahme müssen Studenten und junge Wissenschaftler  eine angemessene Betreuung bekommen. Somit sollen vermeintliche oder tatsächliche Überforderungen vermieden werden.

Darüber hinaus sollen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Vertrauenspersonen und sonstige Ansprechpartner vorsehen. An die können sich alle Beteiligten im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden. An der Universität Bremen ist diese Vertrauensperson Prof. Dr. Sabine Broeck.

Die Grundsätze für gute wissenschaftliche Arbeit der DFG findest du hier: http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf

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