Begrüßungsgeld
17.03.2008
Begrüßungsgeld
Seit heute steht das Onlineformular für die Beantragung des Begrüßungsgeldes auf bremen_service universität Homepage zur Verfügung.
Anspruchsberechtigt sind Studierende an einer der Hochschulen in der Freien Hansestadt Bremen, sofern sie u.a.
- ab/nach dem 01.01.2008 neu mit Erstwohnsitz im Land Bremen gemeldet sind und in den letzten 12 Monaten keinen Erstwohnsitz in Bremen hatten
- ihren Erstwohnsitz mindestens für 12 Monate in Bremen beibehalten
Der Antrag auf das Begrüßungsgeld kann nur bei bremen_service universität gestellt werden!